Frostschäden an der Heizanlage vorbeugen – aber wie?

Frostschäden © Daniel Ernst / fotolia.com

Ein Rohrbruch im Winter ist mehr als ärgerlich. Ein Ausfall der Heizung und kaltes Wasser in der Wohnung machen diese unbewohnbar. Was viele nicht wissen: Der Frostwächter am Thermostatventil schützt nur den Heizkörper, nicht aber die Heizungsrohre.

Liegen die Temperaturen über einen längeren Zeitraum unter null Grad, ist die Gefahr groß, dass Heizungsrohre Schaden nehmen. Alle wasserführenden Leitungen sind gefährdet. Meist bildet sich zunächst ein kleiner Eispfropf. Kann dann das Wasser nicht mehr fließen, friert schließlich die gesamte Leitung ein. In abgesperrten Leitungsabschnitten oder beim Einfrieren von zwei Seiten, kommt es leicht dazu, dass das Rohr platzt.

Um Einfrieren vorzubeugen ist es wichtig, auch in nicht bewohnten Räumen die Heizung auf zu drehen beziehungsweise während Abwesenheiten weiter zu heizen. Wie viel Wärme nötig ist, ist abhängig von der Lage der Rohre und der Dämmung des Hauses. Der sogenannte Frostwächter reicht nicht aus, um auch die Leitungen vor Einfrieren zu schützen. Das Ventil sollte bei längerer Abwesenheit nicht bis zur „Schneeflocke“ zurück gedreht werden.

„Schneeflocke“ schützt nicht vor Einfrieren

Das Symbol „Schneeflocke“ auf dem Thermostat bedeutet, dass die Raumtemperatur nicht unter fünf Grad sinkt. Bei extremen Außentemperaturen kann diese Einstellung deshalb nicht verhindern, dass Leitungen beispielsweise in der Außenwand zufrieren. Verbraucher sollten wissen, dass in einem solchen Fall die Versicherung nicht verpflichtet ist, den Schaden zu übernehmen. Hausbesitzer sind verpflichtet, das Gebäude zu beheizen und dies auch häufiger zu kontrollieren.

Treten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Schäden an Hausanschlüssen oder Zählern auf, sollte umgehend der zuständige Wasserversorger informiert werden. Wenn eine Leitung oder ein Heizungsrohr zugefroren ist oder wenn Schäden an der Ölheizungsanlage auftreten, sollte unbedingt ein SHK-Fachmann beauftragt werden. Für Laien ist es unmöglich zu erkennen wie groß der entstandene Schaden tatsächlich ist. Das Rohr kann im schlimmsten Fall schon im Mauerwerk geborsten sein. Ein solcher Frostschaden wird dann meist sichtbar, wenn im Frühjahr alles wieder auftaut. Mieter oder Hausbesitzer können im Ernstfall versuchen, die gefrorene Stelle wieder aufzutauen, mit heißem Wasser oder einer Wärmflasche. Das Hauptwasserventil sollte dabei ab und die Hähne am Ende der Leitung aufgedreht werden. So kann abgetautes Wasser auch abfließen.

Wenn trotz eigentlich ausreichenden Heizens ein Wasserschaden entsteht, zahlt üblicherweise die Hausratversicherung für Schäden des Mieters in der Wohnung. Schäden am Gemäuer übernimmt die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers.

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