Gute Beratung schließt die richtige Dimensionierung ein – Heizung darf nicht zu groß oder zu klein sein
In den Einbau eines neuen Heizungsgerätes setzen viele Eigentümer große Hoffnungen. Denn mit dieser Veränderung hoffen sie auf ein angenehmes Wohnklima mit eingesparten Heizkosten. Um so ärgerlicher ist es, wenn dieser Schritt nicht zum gewünschten Erfolg führt auf Grund mangelhafter Beratung. Der Oberlandesgerichtshof Naumburg hat für einen solchen Fall den Rücken der Heizungsbesitzer gestärkt.
Im konkreten Fall erhielt ein Kunde seine neue Heizung durch den Fachmann eingebaut. Diese funktionierte zwar, allerdings lief sie überdimensioniert. Deswegen wurde das gewünschte Ziel - nämlich eine Energieeinsparung - nicht umgesetzt. Bei seinem Urteil vom 27. Februar 2014 begründete der Richter seine Entscheidung damit, dass die Heizung zwar funktioniere, aber der Wunsch des Kunden nicht erfüllt wurde. Dieser hatte nämlich im Beratungsgespräch den Wunsch nach der Heizungsart geäußert, aber auch genannt für welches Gebäude die Installation sein solle und welches Ziel im Vordergrund stehe. Der Fachmann hätte daraufhin den Kunden aufklären müssen, dass diese Heizungsart ungeeignet sei. Erst wenn der Kunde im Anschluss nicht von der Meinung abweiche, bestünde kein Mangel bei der Lieferung.
Zu einem guten Beratungsgespräch gehört eben auch die Einschätzung wie sinnvoll das gewünschte Heizungsgerät ist. Dadurch können Hausbesitzer sicher gehen, dass ihre neue Brennwertheizung nicht über- oder unterdimensioniert läuft.