Ist Ihr Grenzwertgeber auf aktuellem Stand?

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Der Grenzwertgeber ist zwar nur ein kleines, dafür aber ein für Ihre Sicherheit unerlässliches Bauteil Ihrer einer Öl-Heizungsanlage. Ein funktionierender Grenzwertgeber schützt Sie beim Tankvorgang vor einer Überfüllung. Erfahren Sie wann eine Modernisierung anzuraten ist.

Wie funktioniert ein Grenzwertgeber?

Als Besitzer einer Öl-Heizungsanlage ist Ihnen der Grenzwertgeber (GWG) als kleine technische Vorrichtung in Ihrem Heizöltank bestimmt ein Begriff. Doch wie funktioniert diese Vorrichtung?

Der GWG verfügt über einen kleinen Draht, den sogenannten Kaltleiter. Ein Kaltleiter ist ein temperaturabhängiger Widerstand. Bevor der Tankwagenfahrer mit dem Füllvorgang Ihrer Heizöltanks beginnt, verbindet er mit einer Steuerleitung seinen Tankwagen mit der Steckdose des Grenzwertgebers. Der geringe Strom, der durch den Grenzwertgeber fließt, erwärmt den kleinen Widerstand.

Erst wenn sich der Tankwagenfahrer über die Funktionstüchtigkeit des Grenzwertgeber vergewissert und eine sogenannte „Freiraumermittlung“ durchgeführt hat, darf er mit dem Befüllvorgang starten. Bei der Freiraumermittlung kalkuliert der Tankwagenfahrer anhand der Tankgröße und des aktuellen Tankinhalts die erlaubte Einfüllmenge. Da eine Füllmenge von 90% nicht überschritten werden darf, werden vom maximalen Fassungsvolumen 10% bei dieser Kalkulation abgezogen.

Sobald der Ölstand im Tank die maximal erlaubte Einfüllhöhe erreicht hat, berührt das Heizöl den Grenzwertgeber und sorgt so für ein schlagartiges Abkühlen des Kaltleiters. Der Widerstand fällt damit ab und sorgt für ein sofortiges Schließen des Absperrventils am Tankwagenfahrzeug. Die Gefahr der Überfüllung ist somit gebannt. Wähend des gesamten Befüllvorgangs achtet der Fahrer darauf, dass die abgegebene Füllmenge nicht größer als der zuvor ermittelte Freiraum ist.

Folgen einer Überfüllung

Eine Überfüllung hat in erster Linie zur Folge, dass Heizöl in Ihren Kellerraum gelangt. Die Entfernung und Reinigung muss dann von einer Fachfirma vorgenommen werden. Selbst wenn das Heizöl nur im Keller austritt, zieht sich der heizöltypische Geruch schnell durch das gesamte Haus. Ein Eintritt von Heizöl in das Grundwasser oder das Erdreich hätte darüber hinaus schwerwiegende Folgen für Natur und Umwelt.

Gerade dieser Aspekt hat den Gesetzgeber zu einer Vorschrift zum Einbau einer technischen Notabschaltvorrichtung veranlasst. Die Befüllung einer Tankanlage mit technischen Mängeln, insbesondere bei einem defekten Grenzwertgebers, ist daher unzulässig.

Als Öl-Heizungsbesitzer können Sie sich in weiteren Beiträgen zum Thema Heizungswartung informieren und nachlesen, worauf Sie beim Betrieb Ihrer Anlage hinsichtlich Wartung achten sollten.

Ab wann ist eine Modernisierung anzuraten?

Die neue Technische Regel wassergefährdender Stoffe „Anforderungen an bestehende Heizölverbrauchsanlagen“ (TRwS 791-2) besagt, dass Grenzwertgeber älteren Baujahres jährlich einer Sichtkontrolle durch den zugelassenen Fachhandwerker unterzogen werden sollten. Konkret betrifft dies vor allem Grenzwertgeber mit gelochten Schutzhülsen, die vor allem vor 1985 zum Einsatz kamen.

Ein Grenzwertgeber verliert im Jahresverlauf bei sinkendem Füllstand im Tank den Kontakt zum Heizöl. Insbesondere bei Geräten mit gelochten Schutzhülsen besteht dann die Gefahr, dass die kleinen Öffnungen der Schutzhülse verkleben und sich Ablagerungen am Kaltleiter aufbauen.

Sind diese Öl-Eintritts- und Luftaustrittslöcher an der Schutzhülse eines alten Grenzwertgebers verstopft, gelangt im Notfall kein Heizöl mehr zum Kaltleiter. Im schlimmsten Fall ist seine Funktionsfähigkeit damit außer Kraft gesetzt und das Absperrventil am Tankwagen bleibt trotz des Erreichens des maximalen Füllstands im Tank geöffnet. In diesem Moment besteht ein akutes Überfüllungsrisiko.

Natürlich soll auch die vom Tankwagenfahrer im Vorfeld des Tankvorgangs durchgeführte Freiraumermittlung dieses Szenario ausschließen, doch letztlich sorgt dies nur im Zusammenspiel mit einem funktionierenden Grenzwertgeber für maximale Sicherheit.

Eine jährliche fachgerechte Kontrolle des Grenzwertgebers ist für Ihre Sicherheit daher dringend anzuraten. Sind die Öffnungen an der Schutzhülse verklebt, muss sie vom Fachmann unbedingt gereinigt werden. Wir empfehlen Ihnen den Wechsel zu einer geschlitzten Schutzhülse, welche aufgrund ihrer Bauart nicht die Nachteile der gelochten Schutzhülse aufweist.