Welche Rechte haben Mieter bei einem Heizungsausfall im Winter?

Heizungsausfall © JackF / fotolia.com

Was gibt es Schlimmeres als eine defekte Heizung im Winter – wohl kaum etwas. Funktioniert die Heizung nicht richtig müssen Mieter dies keineswegs hinnehmen und Ihre Gesundheit gefährden. Der Vermieter ist verpflichtet den Mangel so schnell wie möglich zu beheben – und das unabhängig davon wer den Mangel verschuldet hat. Wichtig für den Mieter ist: der Defekt der Heizung muss unverzüglich gemeldet werden.

Die deutschen Gerichte sind sich in ihrer Rechtsprechung einig, dass in Wohnräumen tagsüber eine Temperatur von 20 bis 22 Grad erreichbar sein muss. Nachts muss eine Temperatur von mindestens 18 Grad erreicht werden können.

Wie gehen Mieter vor bei defekter Heizung?

Werden Heizkörper nicht richtig warm muss sofort der Vermieter informiert werden. Es sollte ihm eine angemessene Frist für die Beseitigung des Mangels eingeräumt werden. Die Länge dieser Frist hängt davon ab wie stark der Mangel die Wohnqualität beeinträchtigt. Ein Totalausfall der Heizungsanlage bei Minusgraden rechtfertigt also durchaus eine kürzere Frist.


Nach Ablauf der Frist darf der Mieter einen Fachbetrieb mit der Reparatur der Heizung beauftragen. Der Vermieter muss die Kosten dafür tragen. Notfalls kann der Mieter sie mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.

Mietminderung bei Heizungsausfall

Für die Dauer des Heizungsausfalls hat ein Mieter das Recht, einen Teil der Miete einzubehalten. Das sofortige Informieren des Vermieters über den Mangel ist allerdings Voraussetzung dafür. Wie hoch die Kürzung sein darf, hängt davon ab, wie schwerwiegend der Mangel ist.

Im schlimmsten Fall wird eine Wohnung bei einem Heizungsausfall im tiefsten Winter unbewohnbar. Dann ist eine Mietminderung von 100 Prozent angebracht. Bei einem Ausfall der Heizung bei Temperaturen im Plusbereich erscheinen um die zwanzig Prozent Mietminderung angemessener. Ein allgemeingültiger Betrag lässt sich hier jedoch nicht festlegen. Dies muss je nach Einzelfall entschieden werden.

Heizungs-Notdienst im Notfall

Schreckensszenario im Winter – Minusgrade und die Heizung fällt aus. Was tun, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist? Gewöhnlich informieren Mieter bei einer Reparatur vorab ihren Vermieter über die Beauftragung eines Handwerkers. Auch wenn im Winter die Heizung ausfällt, müssen sie zunächst versuchen, den Vermieter zu erreichen und ihm eine angemessene Frist für die Reparatur der Heizanlage einräumen.

Wenn allerdings der Vermieter nicht zu erreichen ist oder den Mangel nicht schnellstmöglich beheben lässt, darf der Mieter aktiv werden. Mieter müssen also nicht frierend in ihrer Wohnung auf den Handwerker warten, sondern sind berechtigt den Heizungs-Notdienst zu rufen.

Wichtiger Hinweis: wenn Mieter vorab nicht versucht haben den Vermieter zu kontaktieren oder sehr hohe Kosten verursachen, kann es passieren, dass sie diese selbst zahlen müssen. Von einem Heizungs-Notdienst sollte also stets nur das Nötigste repariert werden.

Darüber hinaus hat ein Mieter das Recht für die Dauer des Heizungsausfalls einen Teil der Miete einzubehalten. Wie hoch die Kürzung ausfallen darf hängt davon ab, wie schwerwiegend der Mangel ist. Auch hier spielen Außentemperatur und Jahreszeit eine Rolle.

Im Zweifel können Sie sich zu Ihren Rechten vom Mieterbund beraten lassen.

Hier finden Sie heizoel.total.de auf Google+