Bundesumweltministerium: Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung
AwSV – Was muss ich wissen?
Mit Inkrafttreten der bundesweit einheitlichen AwSV zum 01. August diesen Jahres, wurden die sechzehn Einzelverordnungen der Länder zum Thema abgelöst. Im allgemeinen befasst sich die AwSV, wie auch deren Vorgängerverordnungen, mit den technischen Anforderungen an Anlagen, welche mit gefährlichen Stoffen oder Gemischen betrieben werden können. Da Heizöl als ein umweltgefährlicher Stoff eingestuft ist, hat die AwSV besondere Relevanz für unsere Kunden.
Bereits Ende Juli berichteten wir in unserem Artikel „AwSV - Änderungen und Neuerungen zusammengefasst“ über die wesentlichen - und vor allem neuen Aspekte - der Verordnung.
Nun hat das Bundesumweltministerium die Broschüre „Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung“ herausgegeben. Dort finden Sie noch einmal alle Informationen zu Kontrolle-, Dokumentations- und Prüfungspflichten, aber auch zu den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Befüllung zusammengefasst. Die Broschüre gibt darüber hinaus auch Auskunft über die Erfordernisse beim Betrieb einer Ölheizung in Überschwemmungs- und Risikogebieten sowie zur Fachbetriebspflicht.
Downloads und weiterführende Informationen
Wir haben Ihnen die Broschüre des Bundesumweltministeriums hier als Download bereit gestellt.
Weiterführende Informationen sowie den konkreten Verordnungstext der AwSV finden Sie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums.
Das aus der AwSV hervorgehende Merkblatt, haben wir Ihnen ebenfalls als Download bereit gestellt. Mehr Informationen dazu finden Sie auch hier.
Alle Angaben ohne Gewähr. / Stand Oktober 2017