Die Feuerungsverordnung der Bundesländer

Feuerungsverordnung Schornsteinfeger © Erik Schumann / fotolia.com

Energieeinsparungsverordnung und Feuerungsverordnung sind nur zwei Beispiele von Vorschriften, denen Hausbesitzer unterliegen. Dabei einen Überblick zu behalten, erweist sich oftmals als schwierig. Wir haben deshalb zusammengefasst, was sich hinter der Feuerungsverordnung verbirgt.

In der Feuerungsverordnung (FeuV) ist der Umgang mit Feuerstätten und Abgasanlagen geregelt. Dazu gehören Schornsteine, Abgasleitungen und Verbindungsstücke. In den Absätzen ist unter anderem geregelt, wie die Heizung, der Heizöltank und die dazugehörigen Leitungen aufgestellt und befestigt werden müssen.

Ein weiterer Punkt der FeuV betrifft die Lagerung von Brennstoffen in Häusern. Diese unterteilt sich in Aufstell- und Brennstofflagerräume. Passen maximal 5.000 Liter Heizöl in den Tank, darf sich dieser zusammen mit der Feuerstätte in einem Zimmer befinden. Bei einem Volumen zwischen 5.000 und 100.000 Litern des Brennstoffes, muss dieser in einem separaten Raum bevorratet werden.

Da sich die Feuerungsverordnung in den einzelnen Bundesländern unterscheidet, ist es sinnvoll, sich vom Schornsteinfeger in der Region beraten zu lassen. Dieser kennt die genauen Bestimmungen und kann deswegen den Einbau der Ölheizung sorgfältig überwachen. Gleichzeitig ist er auch für die zukünftige Wartung der Anlage verantwortlich. In welchen Abständen diese durchgeführt werden muss, können Hauseigentümer in unserem Artikel „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Ihren Termin mit dem Schornsteinfeger“ nachlesen.

Hier finden Sie heizoel.total.de auf Google+