Gesetzesneuerungen, die Sie kennen sollten

Gesetzesändrungen ENEV

Wir zeigen Ihnen neue Vorgaben zur Energieeffizienz von Produkten und Dienstleistungen, die Sie als Verbraucher und Hauseigentümer kennen sollten. - Mai 2015

ENEV aktuell

Diese neue Vorgaben in Bezug auf Energieeffizienz sollten Sie als Verbraucher und Hauseigentümer kennen:

  • In Immobilienanzeigen wird die Angabe des Energiekennwertes ab 01.05.2015 Pflicht. Haus-Verkäufer und Makler riskieren ein Bußgeld, wenn sie keine Pflicht­angaben zur Energieeffizienz machen.
  • Vor einer energetischen Sanierung sollten Sie einen Energieberater hinzuziehen. Seit 01.03.2015 gibt es dafür höhere Zuschüsse (max. 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • Die Wärmedämmung zugänglicher obers­ter Geschossdecken muss einen Mindestwärmeschutz von 0,24 W/(m²K) erreichen und ggf. nachgedämmt werden - Ausnahme: Hausbesitzer, die ihr Haus mindestens seit dem Stichtag 01.02.2002 bewohnen.
  • Ab 26.09.2015 ist das EU-Label auch für neue Heizungen und Warmwasserbe­reiter bis 70 kW Wärmeleistung verpflichtend.
  • Für Kamin- und Kachelöfen gelten strengere Richtlinien für den Ausstoß von CO und Feinstaub. Bitte fragen Sie Ihren Schornsteinfeger, ob Ihre Neu- oder Altgeräte den Anforderungen genügen.
  • Seit Januar müssen auch online gehandelte Haushalts- und Elektrogeräte das EU-Label tragen, auf dem die Energieeffizienzklasse des Gerätes sichtbar wird. Dies gilt neuerdings auch für Dunstabzugshauben.
  • Kaffeemaschinen, die neu in den Handel kommen, müssen einen automatischen Mechanismus enthalten, der nach spätestens 40 Minuten die Warmhaltefunktion ausschaltet.
  • Bei Bürogeräten müssen sich WLAN-Verbindungen deaktivieren lassen.

 

Muss ich meinen 30 Jahre alten Kessel schnellstmöglich austauschen?

 

Die aktuelle Energieeinsparverordnung sieht eine Austauschpflicht für 30 Jahre alte Kessel vor. Es gelten jedoch einige Ausnahmen. Generell nicht betroffen sind Hausbesitzer, die ihr Haus mindestens seit dem Stichtag 01.02.2002 bewohnen. Die Austauschpflicht gilt erst bei Eigentümerwechsel.

Ausnahmen bilden darüber hinaus:

  • bestehende Brennwertgeräte
  • bestehende Niedertemperaturgeräte
  • Heizungen mit Nennleistung unter 4 kW
  • Heizungen mit Nennleistung über 400 kW
  • Kessel, die ausschließlich der Warmwassererzeugung dienen

Dennoch empfiehlt es sich, einen uneffizienten Kessel lieber heute als morgen auszutauschen. Bis zum 30. Juni 2015 können Sie sich bei der TOTAL Frühjahrsaktion 1.000 Liter thermoplus gratis als zusätzliche "Starthilfe" sichern, natürlich neben der fortlaufenden Aktion Deutschland macht Plus.