Mieterrechte: Erneuerung der Heizung

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Grundsätzlich müssen Mieter Modernisierungsmaßnahmen an ihren Mieträumen dulden, wenn diese zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie und Wasser oder zur Schaffung von neuem Wohnraum dienen. Eine Heizungsmodernisierung gehört mitunter dazu. Doch was müssen Sie und Ihr Vermieter darüber hinaus beachten?

Möchte der Vermieter die Heizung modernisieren, ist er verpflichtet dies mindestens drei Monate vorher in Textform (Brief, Fax, Mail) anzukündigen. Dabei muss er über die geplanten Umbauarbeiten, deren voraussichtlichen Beginn und Dauer informieren. In den drei Monaten haben Mieter das Recht, der Modernisierung zu widersprechen und ihre Gründe dagegen darzulegen. Dies soll verhindern, dass Mieter durch eine Mieterhöhung aufgrund einer modernisierten Heizung überrumpelt werden.

Grundsätzlich ist jedoch eine modernere Heizung eine gute Sache, sorgt sie doch für komfortablere Wärme und nicht zuletzt dafür, dass alle Beteiligten den Energieverbrauch senken und Heizkosten sparen. Im Idealfall sollte der Vermieter mit seinen Mietern reden und eine Vereinbarung über die Modernisierung der Heizung treffen. Wenn sich die Parteien einig sind, darf auch von den gesetzlichen Anforderungen zur Frist und Form abgewichen werden.

Der Fall ist ein anderer, wenn nicht modernisiert, sondern lediglich eine defekte Heizung durch ein gleichwertiges Modell ausgetauscht werden soll. Auch dies muss der Vermieter rechtzeitig ankündigen. Er ist dabei jedoch weder an eine gesetzliche Frist noch an eine bestimmte Form gebunden.

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