Muss der Vermieter Heizöl zum günstigsten Preis kaufen?

Mieterrecht günstiges Heizöl © rcx / fotolia.com

Mit einem Preisvergleich können Hausbesitzer beim Heizölkauf sparen. Die meisten versuchen den günstigsten Kaufzeitpunkt zu wählen und selbstverständlich auch den Heizöl-Lieferanten, mit dem für sie optimalen Verhältnis zwischen Preis und Leistung. Aber wie ist das bei einer Ölheizungsanlage in einem Mietshaus? Ist der Vermieter verpflichtet, den günstigsten Heizöl-Lieferanten zu wählen?

Dass die Heizkosten den größten Teil der Nebenkosten ausmachen, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Durch die eigenständige und flexible Bevorratung im Öltank haben Besitzer einer Ölheizung jedoch die Möglichkeit, immer wieder den günstigsten Kaufzeitpunkt beim Nachfüllen auszuwählen. Hauseigentümer nutzen diesen Weg oftmals, um beim Heizölkauf zu sparen. In einem Mietshaus hingegen wählt der Vermieter den Lieferanten sowie Zeitpunkt der Heizöl-Bestellung aus und der Heizölpreis wird verbrauchsabhängig auf alle Bewohner umgelegt.

Dabei haben viele Mietparteien das Gefühl, dass der Eigentümer beim Kauf des Brennstoffes nicht auf den Preis achtet. Aber ist der Vermieter dazu verpflichtet, das benötigte Heizöl unabhängig vom Zeitpunkt beim günstigsten Anbieter zu kaufen? Laut eines Urteils des Amtsgericht Tempelhof/Kreuzfeld muss der Hauseigentümer seinen Mietern nicht das Heizöl zum günstigsten Preis zur Verfügung stellen. Es gehört nicht zu seinen Aufgaben immer den bestmöglichen Einkaufspreis zu erzielen.

Dieses Urteil ist auch nachvollziehbar, da man nicht von einem Vermieter verlangen kann, Abstriche bei Service und Qualität hinzunehmen, nur um den günstigsten Heizölpreis zu erhalten. Es zählt jedoch zu den Pflichten des Vermieters, dass auch beim  Geld nicht verschwendet und ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis gewahrt wird.

Den optimalen Kaufzeitpunkt zu finden, ist ebenso zeitaufwendig wie unsicher. Hier bietet TOTAL sowohl Vermietern als auch Eigenheimbesitzern technische Möglichkeiten, die Ihnen die aufwendige Recherche vereinfachen können. Registrierte TOTAL Kunden können sich periodisch per E-Mail über den aktuellen Heizölpreis benachrichtigen lassen. Auch der Wunschpreis kann helfen, einen günstigen Kaufzeitpunkt abzupassen.

Auch die Heizungssanierung ist keine Pflicht

Ähnliches gilt übrigens auch bei einer alten aber funktionierenden Ölheizungsanlage. Diese muss nicht gegen eine moderne Variante ausgetauscht werden, so lange die Wohnungen noch regulär beheizt werden können. Auch die Installationen von kostenintensiven Fassadendämmungen gehören nicht zur Aufgabe des Vermieters.

Um die Heizkosten zu senken, haben Mieter jedoch die Möglichkeit das eigene Heizverhalten genau zu beobachten und anschließend zu optimieren. Was dabei beachtet werden muss, kann auch unter „So kommen Sie günstig durch die Heizsaison“ nachgelesen werden.