Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Ihren Termin mit dem Schornsteinfeger

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Soll ich jetzt schon einen Termin mit dem Schornsteinfeger vereinbaren, mag sich so mancher Heizungsbesitzer fragen. Wir sagen: Ja, das sollten Sie! Jede Prüfung und Wartung ist nicht nur eine Investition in die Sicherheit Ihrer Ölheizung, sondern hilft Ihnen auch langfristig Heizkosten zu sparen.

Jetzt im Frühling, mit dem Ende der Heizperiode, ist der richtige Moment gekommen, die gründliche Prüfung der Heizungsanlage zu planen. Sie sollten Kontakt aufnehmen zu Ihrem Heizungs-Fachmann oder Schornsteinfeger. Lohnenswert ist unter Umständen auch das Einholen verschiedener Angebote.

Auch vom Schornsteinfeger können Sie ein unverbindliches Angebot einfordern. Bei den sogenannten nichthoheitlichen Tätigkeiten haben Sie seit 2013 die freie Schornsteinfeger-Wahl. Zu diesen Tätigkeiten gehören beispielsweise Schornsteinkehrung, die Abgaswegeüberprüfung oder die Immissionsschutzmessung. Lediglich für die hoheitlichen Tätigkeiten wie zum Beispiel der Abnahme von Feuerstätten, sind Sie an Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gebunden. Ein Vergleich mehrerer Anbieter ist also durchaus sinnvoll.

Schließlich tragen Sie als Heizungsbesitzer die Verantwortung dafür, dass Ihre Anlage nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft wird. „Den Überblick über anstehende Kontrolltermine behalten Sie anhand des Feuerstättenbescheids“, erklärt unser TOTAL Heizungs-Experte Frank Becker. „Dieses Dokument bekommen Verbraucher vom zuständigen Schornsteinfeger ausgehändigt. Dort werden alle existierenden Feuerungsanlagen mit dem Zeitpunkt der zu erledigenden Aufgaben eingetragen.“ Ein Blick in den Feuerstättenbescheid kann also nicht schaden.

Noch ein Tipp:

Da beim Heizen mit schwefelarmem Heizöl, wie unserem Premium thermoplus, weniger Rußablagerungen entstehen, verlängern sich auch die Prüfintervalle nach der Kehr- und Überprüfungsordnung. Sofern die Anlage raumluftunabhängig arbeitet oder ein Öl-Brennwertkessel betrieben wird, braucht der Schornsteinfeger die Abgaswege nur noch alle zwei Jahre zu überprüfen. Als Nachweis für den Einsatz von schwefelarmem Heizöl genügt die Rechnung oder der Lieferschein.