Als Hausbesitzer in der Pflicht: Was Sie jetzt zur Energieeinsparverordnung wissen müssen

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Seit dem 1. Mai gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 und viele Hauseigentümer fragen sich inwiefern sie von den Änderungen betroffen sind. Müssen ab sofort komplette Umbaumaßnahmen geplant werden? Oder können sie sich entspannt zurücklehnen?

Die Energieeinsparverordnung dient, wie der Name schon sagt, der Reduktion des Energieverbrauchs. Kürzlich in Kraft getreten, soll sie zukünftig die Bundesregierung bei dem Erreichen ihrer Klimaziele unterstützen. Dabei steht besonders ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 im Mittelpunkt.

Für Sie als Ölheizungsbesitzer ist wichtig, dass die Änderungen prinzipiell in zwei Bereichen gelten: Heizung und Dämmung. In Bezug auf die Wärmegewinnung besagt die EnEV, dass Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden bis 2015 ausgetauscht werden müssen. Nach dieser Frist unterliegen Geräte mit einem Alter über 30 Jahren ebenso dieser Pflicht. Allerdings gibt es hier Ausnahmen: Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgeschlossen. Auch wenn Sie schon vor dem 1. Februar 2002 Ihr Wohnhaus gekauft haben, trifft die Austauschregelung nicht auf Sie zu.

Zusätzlich müssen Hausbesitzer möglicherweise die Dämmung der obersten Geschossdecke auf Ihre To-Do-Liste setzen. Denn die EnEV enthält zu diesem Punkt eine neue Vorschrift. Um einen Wärmeverlust zu verringern, muss nämlich jetzt nachträglich kontrolliert werden, ob die Qualität der Dämmung stimmt.

Auch wenn Sie möglicherweise Angst vor notwendigen Ausgaben haben, können die neuen Vorschriften nachhaltig zu Ihrem Vorteil wirken. Schließlich senken Sie aufgrund effizienterer Technik und besserer Isolierung Ihre Heizkosten dauerhaft. Informationen zur Umsetzung dieser Regelungen, können Sie auch im Beitrag "Heizung modernisieren - mit Köpfchen" nachlesen.