Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften rund um die Ölheizung

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Gerade für Neulinge unter den Hausbesitzern kann es möglicherweise verwirrend sein: Welche Regeln muss man denn nun rund um die Ölheizung und den Heizöltank beachten? Wir haben für Sie die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften kurz zusammengefasst.

Energieeinsparverordnung EnEV

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt Bauherren und Hausbesitzern Anforderungen vor, wie ihr Gebäude energetisch effizient auszustatten ist. Seit 1. Mai 2014 gilt für Ölheizungsbesitzer: Heizkessel, die älter sind als 30 Jahre müssen unter bestimmten Umständen ausgetauscht werden. Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die bereits vor 2002 ihr Haus selbst bewohnt haben, sind davon ausgenommen.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) regelt, dass bei neu errichteten Gebäuden der Wärmeenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien gedeckt werden muss.

Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EwärmeG) eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien. Sobald in Bestandsgebäuden die zentrale Heizungsanlage erneuert wird, greift das EWärmeG. Es müssen dann mindestens zehn Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien abgedeckt werden.

Lagerraum und Tankaufstellung: Feuerungsverordnungen der Bundesländer

Über die Feuerungsverordnung regeln die Bundesländer alles rund um Feuerstätten und Abgasanlagen. Dies betrifft auch Vorschriften zu Schornsteinen, Lagerung von Brennstoffen, also auch Heizöl, sowie Abgasleitungen und Verbindungsstücke. Was genau Sie beachten müssen, hängt vom Bundesland ab, in dem Sie wohnen.

Wann kommt der Schornsteinfeger: KüO und BlmSchV (Kehr- und Überprüfungsordnung, Bundes-Immissionsschutzverordnung)

Die Verantwortung über die fristgerechte Kontrolle der Heizungsanlage liegt beim Hauseigentümer. Auch hier regeln die Bundesländer selbst, wie oft der Schornsteinfeger kommen muss.

Heizöllagerung: Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (AwSV)

Prüfungen Ihres Heizöltanks sind regelmäßig vorgeschrieben. Wann und wie oft, das ist abhängig von Größe und Standort des Tanks und über die jeweilige Landesverordnung geregelt. Eine bundeseinheitliche Regelung ist derzeit in Planung.


Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Technische Regel wassergefährdende Stoffe (TrwS 791)

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zu denen Heizöl gehört, ist bisher auf Landesebene geregelt. Da Heizölanlagen in Hamburg und in München allerdings gleich gesichert sein sollen, wird es noch in 2014 eine einheitliche Bundesregelung geben.

Fachbetriebspflicht

Bestimmte Tätigkeiten an Heizöltanks dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die besondere Qualifikationen nachweisen können. Dies wird durch das Wasserhaushaltsrecht vorgeschrieben. Entsprechend werden diese Betriebe „Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsrecht“ genannt.


Sie können sich auch stets bei Ihrem Heizungsmonteur informieren und von ihm beraten lassen. In der Regel sollte er sich auch mit allen nötigen gesetzlichen Vorschriften auskennen.