Modernisierung – gesetzliche Pflichten für Hausbesitzer
Der „Vorschriftendschungel“ ist gar nicht so undurchsichtig wie viele denken. In der Hauptsache gibt es nur drei Vorschriften, die Hauskäufer und Hausbesitzer beachten müssen:
- Haben Sie Ihr Haus nach dem 01.01.2002 erworben, sind Sie als Besitzer verpflichtet, eine Dachdämmung oder eine Dämmung der obersten Geschossdecke anbringen. Dabei muss der Dämmwert höher sein als 0,24 W/(m2K)*. Ausnahme: Fand nach 2002 kein Besitzerwechsel statt, besteht keine Verpflichtung dazu.
- Wenn Sie die Dämmung einer Außenwand planen, muss dies nach EnEV-2009-Vorschriften geschehen. Diese besagen, dass eine Außenwand mit einer ausreichend dicken Schicht gedämmt werden muss. Eine Pflicht zur Außenwanddämmung besteht indes nicht.
- Wichtig für Ölheizungsbesitzer: Heizrohre müssen isoliert und vor 1978 eingebaute Heizkessel erneuert werden – diese Pflicht gilt ausnahmslos für alle Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird vom zuständigen Schornsteinfeger kontrolliert.
Als Altbau- oder Ölheizungs-Besitzer werden Sie nicht allein gelassen mit den gesetzlichen Sanierungsvorschriften. Es gibt zahlreiche staatliche Förderungen, die Sie bei energetischen Sanierungsmaßnahmen wie Heizungsmodernisierung oder Wärmedämmung beantragen können.
* Maß für den Wärmestrom von einem Gas durch einen festen Körper (z.B. eine Wand) in ein zweites Gas aufgrund eines Temperaturunterschiedes zwischen den beiden Gasen; d.h. Wärmestrom je Fläche der Wand und je Kelvin Temperaturunterschied der beiden Gase