Modernisierung – gesetzliche Pflichten für Hausbesitzer

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Wir bringen Licht ins Dunkel, welche Pflichten Sie als Hauseigentümer bei Heizung und Wärmedämmung zu erfüllen haben.

Der „Vorschriftendschungel“ ist gar nicht so undurchsichtig wie viele denken. In der Hauptsache gibt es nur drei Vorschriften, die Hauskäufer und Hausbesitzer beachten müssen:

  1. Haben Sie Ihr Haus nach dem 01.01.2002 erworben, sind Sie als Besitzer verpflichtet, eine Dachdämmung oder eine Dämmung der obersten Geschossdecke anbringen. Dabei muss der Dämmwert höher sein als 0,24 W/(m2K)*. Ausnahme: Fand nach 2002 kein Besitzerwechsel statt, besteht keine Verpflichtung dazu.
  2. Wenn Sie die Dämmung einer Außenwand planen, muss dies nach EnEV-2009-Vorschriften geschehen. Diese besagen, dass eine Außenwand mit einer ausreichend dicken Schicht gedämmt werden muss. Eine Pflicht zur Außenwanddämmung besteht indes nicht.
  3. Wichtig für Ölheizungsbesitzer: Heizrohre müssen isoliert und vor 1978 eingebaute Heizkessel erneuert werden – diese Pflicht gilt ausnahmslos für alle Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird vom zuständigen Schornsteinfeger kontrolliert.

Als Altbau- oder Ölheizungs-Besitzer werden Sie nicht allein gelassen mit den gesetzlichen Sanierungsvorschriften. Es gibt zahlreiche staatliche Förderungen, die Sie bei energetischen Sanierungsmaßnahmen wie Heizungsmodernisierung oder Wärmedämmung beantragen können.

* Maß für den Wärmestrom von einem Gas durch einen festen Körper (z.B. eine Wand) in ein zweites Gas aufgrund eines Temperaturunterschiedes zwischen den beiden Gasen; d.h. Wärmestrom je Fläche der Wand und je Kelvin Temperaturunterschied der beiden Gase