Achtung: Neue Regelungen für Schornsteinfeger-Leistungen!

TOTAL Olli Schornsteinfeger

Ab diesem Jahr sind Gutachter-Tätigkeiten nicht mehr steuerlich absetzbar. Wir zeigen was sich noch ändert und was Sie beachten sollten. - Apr. 2014

Laut Finanzverwaltung können Eigenheimbesitzer ihre Schornsteinfeger-Rechnung ab 2014 nicht mehr vollständig von der Steuer absetzen. Denn Gutachtertätigkeiten, zu denen auch Abgasmessungen der Heizanlage und die Feuerstättenschau gehören, sind grundsätzlich nicht nach § 35a EStG begünstigt.

Lediglich die reinen Arbeitsleistungen, wie Kehrarbeiten, Reparatur- und Wartungsleistungen, sind steuerlich absetzbar. Daher sollten Sie sich vom Schornsteinfeger bzw. Handwerker eine Rechnung ausstellen lassen, in der Kehr- und Prüfungsarbeiten separat aufgeführt werden. Anderenfalls lehnt die Finanzverwaltung die Bewilligung der Steuerermäßigung insgesamt ab.

Mehr Pflichten für Eigentümer

Als Hauseigentümer bzw. Heizungsbesitzer tragen Sie die komplette Verantwortung dafür, Ihre Anlage nach der gesetzlichen Vorgabe überprüfen zu lassen. Der so genannte Feuerstättenbescheid listet nicht nur die fälligen Wartungsarbeiten auf, sondern gibt auch an, in welchem Zeitraum diese Arbeiten durchgeführt werden müssen. Für die Einhaltung der Fristen sind nun Hausbesitzer selbst verantwortlich.

Mehr Freiheit in der Handwerkerauswahl

Während bis zur Neuregelung im Jahr 2013 jedem Haus- bzw. Heizungsbesitzer ein fester Schornsteinfeger zugeteilt war, besteht heute etwas mehr Entscheidungsfreiheit. Beim Schornsteinfeger wird zwischen hoheitlichen und nichthoheitlichen Tätigkeiten unterschieden.

Soll eine Schornsteinkehrung, eine Abgaswegeüberprüfung oder eine Immissionsschutzmessung durchgeführt werden, können Sie als Hauseigentümer selbst den dafür qualifizierten Handwerker auswählen. Denn diese Aufgaben gehören zu den nichthoheitlichen Tätigkeiten.

Bei hoheitlichen Tätigkeiten, wie der Abnahme von Feuerstätten, sieht das allerdings anders aus. Nach wie vor darf nur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eine solche Aufgabe erledigen.

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