AwSV - Was Sie als Betreiber einer Ölheizung beachten sollten

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Das Bundesumweltministerium legte in 2017 die technischen Anforderungen für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) fest. Hieraus ergeben sich auch für die Betreiber einer Ölheizung bestimmte Pflichten. Wir stellen Ihnen ein hilfreiches Merkblatt als Download zur Verfügung.

Kontrollieren, befüllen, prüfen: Der richtige Umgang mit Heizöl

Ölheizungen sind langlebig, wenn sie richtig gewartet und kontrolliert werden. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie den Öltank sowie ölführende Bauteile der Anlage in regelmäßigen Abständen von einem Fachbetrieb überprüfen lassen.

Damit das Befüllen Ihres Tanks problemlos erfolgt, sollten Sie dem Tankwagenfahrer Zugang zur Heizung, zur Entlüftungsleitung und zur Tankanlage gewähren. Achten Sie außerdem darauf, dass Füllstand und Nennvolumen des Tanks jederzeit erkennbar sind.

Schließlich gelten auch bestimmte Vorschriften zur Kontrolle. Passen mehr als 1.000 Liter in Ihren Tank, hat eine Kontrolle vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder wesentlichen Änderung zu erfolgen. Strenger sind die Maßgaben bei unterirdischen Tanks, oberirdischen Tanks mit mehr als 10.000 Litern Fassungsvermögen sowie Tanks, die in Wasserschutzgebieten aufgestellt sind. Eine Sachverständigenprüfung muss hier wiederkehrend erfolgen.
 

Wichtiges auf einen Blick

Nachfolgend finden Sie das Merkblatt mit weiteren Informationen zu Ihren Pflichten sowie Betriebs- und Verhaltensvorschriften zum Download bereit gestellt. 

Wir empfehlen Ihnen, die Vorschriften sichtbar in der Nähe Ihrer Heizungsanlage anzubringen.

Außerdem können Sie auch auf Informationen zurückgreifen, die wir bereits mit Inkrafttreten der AwSV im August 2017 für Sie zusammengetragen haben.

Die detaillierten Regelungen zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) können Sie darüber hinaus direkt beim Bundesumweltministerium abrufen.