Behindert die Erneuerung des EWärmeG in Baden-Württemberg die Energiewende?

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Der Verband für Energiehandel Südwest-Mitte kritisierte bereits im Juni dieses Jahres die Neuregelung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes in Baden-Württemberg durch die Landesregierung. Grund für die Kritik sind die deutlich strengeren und unausgewogenen Regeln für energetische Sanierungsmaßnahmen.

Der Pflichtanteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung soll künftig bei 15 Prozent liegen, statt bisher 10 Prozent, und wird auf Nichtwohngebäude, wie Hotels und Krankenhäuser ausgedehnt. Auch darf dieser Pflichtanteil zukünftig nicht mehr durch den Einsatz von Bio-Heizöl geleistet werden. Bisher nutzten viele Verbraucher Bio-Heizöl, um kostengünstig die gesetzliche Quote zu erfüllen.

Damit kommen auf Hausbesitzer, aber auch auf Mieter, deutliche Mehrkosten in Sachen Heizen zu. Laut VEH würde dann eine energetische Sanierung cirka das Doppelte kosten wie beispielsweise in Bayern.

Wird Heizen damit zum Luxusgut?

Die Neuregelung schrecke selbst sanierungswille Hausbesitzer ab, weil diese verunsichert seien, so der VEH. Die energetische Sanierung sei durch die Steigerung der Energieeffizienz einer der wichtigsten Punkte zum Erreichen der klimapolitischen Ziele der Energiewende. Der vorliegende Entwurf jedoch sein ein Schritt in die falsche Richtung. Denn die Bürger verzichten aufgrund der höheren Kosten oftmals auf eine notwendige Sanierung.

Eine Verabschiedung der Gesetzesnovellierung ist nicht vor 2014 zu erwarten. Bis dahin unterstützen wir die Position des VEH, der gemeinsam mit dem Insitut für Wärme und Oeltechnik e. V. ein Positionspapier zur geplanten Neuerung des EWärmeG verfasst hat. Wenn auch Sie nicht wollen, dass Umweltpolitik zu Lasten der Bürger geht, sondern stattdessen Anreize zur energetischen Sanierung und Heizungsmodernisierung setzt, können Sie aktiv werden und sich an den baden-württembergischen Landtag wenden. Der VEH bietet dafür Vorlagen auf seiner Webseite.

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