Mieterrechte: Was tun bei Schimmel oder defekter Heizung?

Schimmel Wohnung © ZlatanDurakovic / fotolia.com

Die Suche nach der passenden Wohnung gestaltet sich häufig nicht so leicht. Wenn man sie dann endlich gefunden hat, ist es umso ärgerlicher, wenn sich Mängel wie Schimmel an den Wänden oder eine defekte Heizungsanlage zeigen. Als Mieter müssen Sie jedoch nicht alles hinnehmen: Erfahren Sie hier, wann Sie das Recht auf eine Mietminderung haben.

Wenn der Mieter seine Wohnung nicht so nutzen kann, wie er es nach dem Vertrag erwarten darf, dann liegt ein Mangel vor. Dabei ist es nicht von Belang, ob der Vermieter den Schaden verschuldet hat. Er muss allerdings dafür sorgen, dass sich die Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand befindet.

Dazu gehört auch, dass die Heizungsanlage ordnungsgemäß funktioniert – vor allem in der Heizperiode zwischen Oktober und April. Während dieser Zeit hat der Mieter Anspruch auf eine sogenannte „Behaglichkeitstemperatur“: In Aufenthaltsräumen wie dem Wohnzimmer müssen 20 bis 22 Grad erreicht werden, in Küche und Schlafzimmer kann die Temperatur niedriger liegen.

Funktioniert die Heizungsanlage nicht, muss sich der Ausfall erheblich auf die Wohnqualität auswirken, damit die Miete gemindert werden kann – etwa wenn draußen Minusgrade herrschen. Weiterhin kommt es darauf an, ob alle Räume betroffen sind und wie viele Stunden sich der Mieter tatsächlich in der Wohnung aufhält.

Neben defekten Heizungsanlagen sind vor allem auch Feuchtigkeit und Schimmelpilze ein häufiges Ärgernis in Mietwohnungen. Meist entstehen sie durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten, können jedoch auch Folge einer nicht ordnungsgemäß funktionierenden Heizung oder fehlerhafter Sanierungsmaßnahmen sein. Trifft Letzteres zu, haben Sie das Recht Ihre Miete so lange zu mindern bis der Schaden behoben ist.

In jedem Fall sollten Sie Ihren Vermieter schriftlich über die Mängel in der Wohnung informieren und ihm eine Frist zur Behebung setzen. Weisen Sie darauf hin, dass Sie die monatlichen Zahlungen verringern, sollte die Frist nicht eingehalten werden.

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