Wann hat Sie Ihr Glücksbringer das letzte mal besucht?

Wie-oft-Sie-der-Schornsteinfeger-besuchen-sollte-2017

Eine Öl-Heizungsanlage muss regelmäßig durch einen Schornsteinfeger kontrolliert werden. Bei uns erfahren Sie worauf Sie dabei achten müssen.

Schornsteinfeger - mehr als nur die Chance auf Glück

Ihre Ölheizung bringt Ihnen zuverlässig Wärme in Ihr Haus. Damit dies auch so bleibt, ist eine regelmäßige Wartung und Prüfung der Funktionsfähigkeit aller technischen Komponenten unerlässlich. Dies dient letztlich der Sicherheit Ihrer Angehörigen und Mitbewohner, aber auch dem Schutz der Umwelt. Wir haben in diesem Artikel die wichtigsten Fakten zu Ihrem Schornsteinfegerbesuch für Sie zusammengetragen. 


Warum kommt der Schornsteinfeger?

Alle Besitzer ein Öl-Brennwertheizung sind gesetzlich dazu verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Öl-Brennwertheizung die vorgeschriebenen Emissionswerte einhält. Dafür ist eine regelmäßige und fristgerechte Kontrolle durch einen Schornsteinfeger notwendig. Der Schornsteinfeger stellt den individuellen Feuerstättenbescheid aus. Der Feuerstättenbescheid ist seit dem 01. Januar 2013 für alle Öl-Heizungsbesitzer verpflichtend.  Er gibt in erster Linie Auskunft über die verbauten Anlagen und den damit verbundenen Wartungs- und Prüfungsaufgaben.


Welche Aufgaben hat ein Schornsteinfeger?

Die Aufgaben eines Schornsteinfegers unterscheiden sich nach hoheitlichen und nicht-hoheitlichen Tätigkeiten. 

Nicht-hoheitliche Aufgaben sind vorrangig folgende Tätigkeiten

  • Kehrung des Schornsteins
  • Überprüfung der Abgaswege
  • Messung des Immissionsschutzes

Diese Aufgaben müssen seit 2013 nicht mehr zwangsläufig von einem amtlich zugelassenen Schornsteinfeger ausgeführt werden. Es ist auch möglich, diese Tätigkeiten von einem qualifizierten Handwerker mit handwerklicher Berechtigung zur Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten vornehmen zu lassen.

 Die traditionellen Kehrbezirke bleiben für die hoheitlichen Tätigkeiten weiterhin erhalten. Sie werden alle sieben Jahre neu ausgeschrieben. Die Teilnahme an diesen Ausschreibungen ist nur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten. Die von ihm durchzuführenden hoheitlichen Tätigkeiten umfassen folgende Aufgaben:

  • Abnahme von Schornsteinen und Feuerstätten nach Neu-Bau oder Modernisierung
  • Durchführung der Feuerstättenschau
  • Erstellung des Feuerstättenbescheids
  • Kontrolle ob alle nicht-heitlichen Tätigkeiten fristgemäß und sachgerecht durchgeführt wurden
  • Führung des Kehrbuchs


Wann kommt der Schornsteinfeger?

Je nach Typ, Bauart und Alter Ihrer Öl-Heizung sieht der Gesetzgeber verschiedene Prüfzyklen für die Sicherheitsprüfung und die Emissionsmessung vor. Auch die Feuerstättenschau ist eindeutig geregelt. 
 

Wann hat Sie der Glücksbringer das letzte mal besucht


Welche gesetzlichen Regelungen müssen beachtet werden?

Alle Schornsteinfeger-Tätigkeiten werden durch verschiedene Gesetze und Verordnungen eindeutig geregelt. Am wichtigsten sind dabei die 

  • Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) und die 
  • Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV)

In der KÜO sind bundesweit alle betriebs- und brandsicherheitstechnischen Tätigkeiten für Schornsteinfegerarbeiten, wie zum Beispiel die Abgaswegeüberprüfung, geregelt. Darüber hinaus enthält die KÜO auch alle Regelungen hinsichtlich Gebühren und Fristen. Die BImSchV regelt alle Anforderungen Ihrer Öl-Heizungsanlage hinsichtlich des Emissionsschutzes. Mit dem technischen Forstschritt und aufgrund des zunehmend niedrigeren Schwefelgehaltes von Heizöl, wurden die Prüfintervalle in den vergangenen Jahren deutlich gestreckt. 

Neben der KÜO und der 1. BImSchV sind auch folgende Regelwerke für die Schornsteinfegertätigkeit relevant:

  • Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
  • Landesbauordnungen (LBO)
  • Energiesparverordnung (EnEV)

Ihre Pflichten als Öl-Heizungsbetreiber

Als Öl-Heizungsbetreiber sind Sie dazu verpflichtet, dass alle Kehr- und Überprüfungstätigkeiten gemäß des Feuerstättenbescheides fristgemäß ausgeführt werden. Sie müssen diese Arbeiten rechtzeitig bei Ihrem Schornsteinfeger beauftragen.