Was bringt die EEG-Novelle dem Verbraucher?
Bereits seit dem Jahr 2000 treibt die Politik mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Ausbau regenerativer Energien voran. Die Idee des EEG war, Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen zu fördern und einer kleinen Nischenbranche den Markteintritt zu erleichtern. Der Beschluss zum Ausstieg aus der Kernenergie im Sommer 2011 trieb den Ausbau alternativer Energien rasant voran. Um dies finanzieren zu können, erhöhte die Regierung die EEG-Umlage und eine grundlegende Reform wurde unumgänglich.
Nun hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, die Vergütung für neue Anlagen zu senken und die finanzielle Förderung des Ausbaus zu deckeln. Neu ist auch eine Art Ökostrom-Umlage für Solarstrom-Eigenerzeuger, auch „Energie-Soli“ genannt. Bislang waren Eigenstromversorger von der EEG-Umlage befreit. Dadurch ergab sich für Privathaushalte allerdings eine höhere Belastung, da diese die Umlage für Eigenversorger mit übernehmen mussten.
In welchem Umfang die EEG-Umlage weiter steigt, ist allerdings für die Zukunft nicht abzuschätzen, da die Entwicklung der Umlage nicht nur vom Ausbau der erneuerbaren Energien abhängt, sondern auch vom Strompreis an der Börse. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die Gesetzes-Novelle: Sie bremse den Kostenanstieg für Verbraucher nicht. Verbraucher, die ihr Haus energetisch sanieren oder ihre Heizung modernisieren wollen, sollten nicht doppelt belastet werden.