Wichtig für Ölheizungsbetreiber: Das ist neu in 2019

Das ist neu in 2019 28.01.19

Neues Jahr, neue Regeln. Das gilt nicht nur bei Steuern und Versicherungen. Als Immobilienbesitzer und Ölheizungs-Betreiber, ist die Auseinandersetzung mit den Fristen für Kesseltausch und Aktualisierung des Energieausweises jetzt dringend geboten.

 

Energieausweisaufrischung und Kesseltauschpflicht – das sollten Sie jetzt beachten

 

Das Jahr ist noch jung und wie zu jedem Jahresstart gibt es neue Regelungen und Vorschriften die in Kraft getreten sind. Für alle Besitzer einer Ölheizung haben wir die beiden wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst.

 

Schon wieder 10 Jahre um – neuer Energieausweis fällig?

Im Jahr 2009 wurde die Energieausweispflicht für Bestandsgebäude mit den Baujahren ab 1966 eingeführt. Für ältere Gebäude wurde die Energieausweispflicht bereits ein Jahr zuvor beschlossen. Eine Ausnahme bilden hier Neubauten und oder umfassend modernisierte Gebäude, diese haben in der Regel bereits ab dem Jahr 2002 einen Energiesparausweis erhalten. Die Energieausweispflicht besteht grundsätzlich immer dann, wenn eine Immobilie vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll.

Ein Energiesparausweis hat immer eine Gültigkeit von 10 Jahren. Danach ist eine Erneuerung dringend geboten. Die ersten Energiesparausweise für ältere Bestandsbauten mit einem Baujahr vor 1966, haben bereits im zurückliegenden Jahr ihre Gültigkeit verloren. Wer eine Immobilie mit einem Baujahr nach 1966 sein Eigen nennt, muss spätestens in diesem Jahr aktiv werden.

Nach Angaben des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, droht bei der Verwendung eines ungültigen Energieausweises ein Bußgeld von bis zu 15.000 €.

 

„Bei der Verwendung eines ungültigen Energieausweises
droht ein Bußgeld von zu 15.000 €.“

 


Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Unterschieden werden mit dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis zwei Arten von Energieausweisen. Der Verbrauchsausweis wird anhand des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Die Erstellung ist entsprechend einfach und hängt stark vom Energienutzungsverhalten der Bewohner der Immobilie ab. Der Verbrauchsausweis kann zum Beispiel vom örtlichen Energieversorger ausgestellt werden und kostet im Regelfall bis maximal 100 €.

Die Erstellung des Bedarfsenergieausweises schlägt da schon mit einem tieferen Eingriff ins Budget zu buche. Der Bedarfsausweis wird mittels eines technischen Gutachtens erstellt. Dabei wird neben der Bausubstanz und der Gebäudehülle auch die Heizungsanlage geprüft. Zusätzlich wird gemessen, wie effizient die Gebäudeisolierung ausgerichtet ist. So kann z.B. mittels einer Wärmebildkamera festgestellt werden, wie gut sich die energetisch erzeugte Wärme im Gebäude hält. Bedarfsenergieausweise können nur von qualifizierten Handwerksbetrieben, Bauingenieuren oder Architekten ausgestellt werden.

 

Wann wird welcher Ausweis zur Pflicht?

Ist Ihre Immobilie vor 1978 und damit noch vor dem Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung gebaut worden, ist zudem bis heute noch nicht energetisch modernisiert worden und verfügt bis zu vier Wohneinheiten, dann ist der Bedarfsausweis Pflicht. Ist ein Bestandsgebäude mit Baujahr vor 1978 modernisiert worden, herrscht Wahlfreiheit bei der Auswahl des Energieausweises. Für Neubauten ist der Bedarfsausweis seit dem Jahr 2002 grundsätzlich verpflichtend.

Für ausführliche Informationen rund um das Thema Energieausweis empfehlen wir die ausführlichen FAQ zum Thema auf den Seiten der Deutschen Energie-Agentur (DENA).

 

Wann der Kesseltausch zur Pflicht wird

Meistens gilt: Ist ein Heizkessel älter als 30 Jahre besteht Austauschpflicht. Meistens? Ja, denn Kessel mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik dürfen auch nach 30 Jahren weiterbetrieben werden.

Festgehalten sind diese Regeln in der Energieeinsparverordnung (EnEV). In diesem Jahr sind Heizkessel betroffen, welche 1989 ihren Platz im heimischen Keller gefunden haben. Wie alt ihr Kessel genau ist, erfahren Sie im Normallfall mit einem Blick auf das Typenschild Ihres Wärmeproduzenten. Alternativ helfen auch Dokumente wie z.B. Schornsteinfegerprotokolle bei der Ermittlung des Kesselalters. Sollte es sich bei Ihrem Heizkessel um einen Kontanttemperatur-Kessel mit einer Wärmeleistung von 4 bis 400 kW handeln, steht die Pflicht zum Kesseltausch bei einem Kesselalter von 30 Jahren oder mehr nahezu fest. Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Bezirks-Schornsteinfeger oder dem Heizungsfachbetrieb Ihres Vertrauens.

 

„Bereits vor der gesetzlichen Pflicht zum Kesseltausch,
kann sich eine Heizungsmodernisierung bezahlt machen.“

 

Bereits vor der gesetzlichen Pflicht zum Kesseltausch, kann sich eine Heizungsmodernisierung bezahlt machen. Ist ihre Heizungsanlage älter als 20 Jahre, lohnt sich der Kesseltausch fast immer. Wenn Sie weiter auf eine unabhängige Wärmeversorgung mit Öl setzen wollen, empfiehlt sich eine Heizungsmodernisierung auf Öl-Brennwerttechnik. Mit dieser Technologie wird nahezu der gesamte Energiegehalt Ihres flüssigen Brennstoffs für die Wärmeerzeugung genutzt. In einem gesonderten Artikel zu Thema erläutern wir Ihnen umfassend die Vorteile der Öl-Brennwerttechnologie.

 

Ölheizung modernisieren und auch 2019 von staatlichen Förderungen profitieren
 


Sollte eine Heizungsmodernisierung in diesem Jahr für Sie in Frage kommen, sollten Sie nicht auf staatliche Fördermöglichkeiten verzichten. Bis zu 1000€ Unterstützung können für Sie drin sein. Der Haken? Die für Sie richtige Förderung verbirgt sich in ca. 2000 staatlichen Förderprogrammen.

Mit der Aktion Besser flüssig bleiben bringen die Experten vom Institute für Wärme- und Öltechnik auch im Jahr 2019 wieder Licht ins Dickicht der zahlreichen Fördermöglichkeiten. Mehr Informationen zur Aktion Besser flüssig bleiben finden Sie kurz und bündig auf unserer Besser flüssig bleiben Aktionsseite zusammengefasst.

Egal was das Jahr in Sachen Heizöl- und Heizölheizung noch bringt – bleiben Sie gut informiert mit unserem monatlichen Newsletter und unseren täglichen Heizölnews. Übrigens: Jetzt auch mit WhatsApp täglich direkt aufs Smartphone.

 

Alle Angaben ohne Gewähr. / Stand Januar 2019

Aktuelles und Tipps

1 / 220
Zusammen helfen - unsere Spendenaktion 2024 für die Stiftung Kinderklinik
8. April 2024
Aktuelles / Sonstiges und Aktuelles
Unser Online-Team von TotalEnergies hat sich erneut dafür eingesetzt, regionale Organisationen und Stiftungen zu unterstützen. » Weiterlesen
Bundesnetzagentur beschließt Vereinfachung bei der Registrierung von Balkonkraftwerken
8. April 2024
Aktuelles / Modernisierung & Sanierung
Die Bundesnetzagentur hat zum 01. April 2024 die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister erheblich vereinfacht. So werden jetzt nur noch fünf Informationen genügen, um ein neues Balkonkraftwerk eintragen zu lassen, statt wie bisher zwanzig. » Weiterlesen