Heizkostenabrechnung – ein Buch mit sieben Siegeln?
Die Heizkostenabrechnung verstehen
Die Heizkostenverordnung regelt die die Abrechnung der Heizkosten. Sie gilt für alle Gebäude mit einer zentralen Warmwasser- und Heizungsversorgung, deren Kosten auf mehrere Mieter oder Eigentümer verteilt werden. Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, den Verbrauch zu erfassen und eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu erstellen. Vielen fällt es jedoch schwer, die Abrechnung zu verstehen.
Jede Abrechnung beginnt mit der Aufstellung aller Heizkosten, deren erste Position ist die Zusammenstellung der Lieferung des jeweiligen Energieträgers, also beispielsweise Heizöl. Dabei werden die einzelnen Lieferungen mit Datum, Menge und Preis aufgelistet. Daneben enthält die Abrechnung auch die Heiznebenkosten. Dazu zählen die Wartungskosten, Gebühren für Heizkostenverteilung und Schornsteinfeger sowie die Betriebsstromkosten der Ölheizungsanlage.
Mieter sind im Übrigen berechtigt, Einsicht in sämtliche Rechnungen und Unterlagen zu nehmen. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, auf Verlangen Einsicht zu gewähren – er darf höchstens die Kopierkosten dafür berechnen. Wenn Sie etwas nicht verstehen oder Ihnen bestimmte Positionen auf der Abrechnung merkwürdig vorkommen, können Sie sich jederzeit beim Mieterbund oder den örtlichen Verbraucherzentralen beraten lassen.