Prüfpflicht für Heizöltankanlagen - kommt sie?

Bundesanlagenverodnung © IWO e.V.

Seit geraumer Zeit immer wieder Gegenstand von Diskussionen soll sie 2014 endlich in Kraft treten: die neue Bundesanlagenverordnung (AwSV). Wir erklären, was sich ändert. - Jan. 2014

Eine Prüfpflicht für oberirdische Heizöltankanlagen wird nicht eingeführt. Die Anforderungen bei der Prüfung von Anlagen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10.000 Liter bleiben auf dem heutigen Stand. Eine wichtige Änderung wird es geben: die Fachbetriebspflicht für handwerkliche Tätigkeiten an Heizölverbraucher-Anlagen beginnt bereits ab 1.000 Liter.

Der Bundesverband Behälterschutz (BBS) wäre gerne weitergegangen und hätte eine Prüfpflicht eingeführt. Denn wie der Verband immer wieder feststellt, werden häufig gerade die alten Heizöltankanlagen weder geprüft noch gewartet. Der Verband erhoffe sich jedoch von einer umfassenden Prüfung positive Effekte für die moderne Ölheizung. Gas- und Öl-Heizkessel bilden nach wie vor und mit Sicherheit auch in Zukunft das Fundament der Hauswärmeversorgung. Gerade weil die Ölheizung gut erneuerbare Energien einbinden kann, wird ihre Bedeutung sehr wahrscheinlich erhalten bleiben.

Ölheizungsbesitzer sollten alle Möglichkeiten zur Beratung nutzen: Wartungstermine, Heizölbelieferungen sowie Tankreinigungen und so die ihrer Anlage immer auf dem sichersten Stand halten.

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