Bundesnetzagentur beschließt Vereinfachung bei der Registrierung von Balkonkraftwerken

Die Bundesnetzagentur hat zum 01. April 2024 die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister erheblich vereinfacht. So werden jetzt nur noch fünf Informationen genügen, um ein neues Balkonkraftwerk eintragen zu lassen, statt wie bisher zwanzig.

 

Laut Klaus Müller, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, sollen Menschen durch die neue Regelung „so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden.“


Weitere Vereinfachungen geplant

Zudem sind seitens des Deutschen Bundestages Verhandlungen über ein zusätzliches Gesetzpaket zur weiteren Beschleunigung des Solarzubaus angekündigt worden. So soll insbesondere bei der Eintragung von Balkonkraftwerken in das Marktstammdatenregister (MaStR) die Menge der nachgefragten Informationen noch weiter verringert werden. Hierbei handelt es sich um Daten wie beispielsweise die Ausrichtung der Anlage bei Balkonkraftwerken.


Auch ist in dem neuen Gesetzespaket vorgesehen, dass die bisherige Meldepflicht beim Netzbetreiber zukünftig komplett entfällt. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) wäre in diesem Fall ausreichend, da die Bundesnetzagentur den zuständigen Netzbetreiber dann automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde, in Kenntnis setzt.


Solarboom in Deutschland


Die Vereinfachungen der Registrierung folgen einem regelrechten Solarboom in Deutschland, was auch durch einen Blick ins Marktstammdatenregister (MaStR) bestätigt werden kann. So wurden, laut der Bundesnetzagentur, allein im Jahr 2013, 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen registriert, davon 300.000 Balkonkraftwerke – ein Indiz dafür, dass die Energiewende in der breiten Bevölkerung angekommen ist.


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