Welche Änderungen hat die Bundesregierung im Gebäudeenergiegesetz getroffen?

Die Bundesregierung hat kürzlich Änderungen am Gebäudeenergiegesetz vorgenommen, die die energetische Gebäudesanierung und das umweltfreundlichere Heizen betreffen. Dieser Artikel beleuchtet diese Neuerungen im Detail.

Das erneuerte Gebäudeenergiegesetz 2024

Im September dieses Jahres veröffentlichte die Bundesregierung ihre Änderungen der Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese beinhalten Veränderungen und Neuerungen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung und des umweltfreundlicheren Heizens.

Was sind die Hauptänderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024?

Die GEG-Novelle, welche am 1. November 2020 erstmalig in Kraft trat, markiert einen bedeutenden Schritt im Klimaschutz sowie im Bereich der energetischen Effizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden.

Das GEG 2024 bildet das rechtliche Fundament, um die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Dieses gilt für den Neubau und die Sanierung von Gebäuden, indem es einen gezielten und sparsamen Umgang mit Energie sowie die Einbindung erneuerbarer Energien für Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden vorschreibt.

Ist der Einbau von Ölheizungen nach 2024 noch erlaubt? Vorweg: DerEinbau von Ölheizungen ist auch nach 2024 möglich!

Die Bundesregierung hat kürzlich Änderungen am Gebäudeenergiegesetz vorgenommen, die weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise haben werden, wie wir Energie in unseren Gebäuden nutzen. In diesem Artikel werden wir diese Änderungen genauer betrachten.

Aufgrund der Energiekrise im letzten Jahr, verursacht durch den Angriffskrieg in der Ukraine, stieg die Nachfrage nach einer unabhängigen Energie- und Wärmeversorgung mit z.B. Heizöl wieder an.  Auch in den nächsten Jahren wird eine Ölheizung noch eine hohe Relevanz für die Wärmeerzeugung haben.

Das GEG erlaubt weiterhin den Einbau von Öl-Heizungssystemen unter bestimmten Voraussetzungen.  Allerdings darf der Besitzer dem GEG nach die Ölheizung nur als hybride Kombination betreiben, die auch erneuerbare Energien verwendet. Um diese Anforderung aus dem GEG zu erfüllen, kann in den kälteren Monaten etwa eine Wärmepumpe - beispielsweise zusammen mit einer Ölheizung - genutzt werden, um eine ausreichende Wärmeleistung zu garantieren.

Welche Bedingungen gelten für den Einbau von Ölheizungen in Bestandsgebäuden zwischen 2024 und 2028?

Für Ölheizungen, welche in Bestandsgebäuden vom 01.01.2024 bis 30. Juni 2026 oder 30. Juni 2028 eingebaut werden, ist im GEG eine verpflichtende Beratung vorgeschrieben. Ab 2029 sieht die Bundesregierung vor, dass Hausbesitzer schrittweise „grünes“ Heizöl einführen müssen. Für Heizungen, die nach Juni 2026 bzw. 2028 in Betrieb genommen werden, gilt ein Pflichtanteil von 65 Prozent, der über erneuerbare Energien abzudecken ist. Der frühere Termin - Juni 2026 – gilt nur für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern, für kleinere Gemeinden gilt die längere Frist.

Was passiert mit bestehenden Heizungen, die reparabel sind?

Wichtig zu beachten ist, dass es sich hierbei nur um neu eingebaute Heizungen handelt. Solange Heizungen reparabel sind, dürfen sie dem GEG nach weiterbetrieben werden. Erst wenn die Heizung irreparabel ist und nur noch getauscht werden kann, finden die oben genannten Regelungen und Anforderungen Anwendung.

Auch in der aktuellen Änderung des GEG bleibt die gesetzliche maximale Betriebszeit von 30 Jahren bestehen.

Welche Anforderungen stellt das GEG an Heizungen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden?

Das GEG strebt die gleichwertige Behandlung aller Erfüllungsoptionen an. Heizungen, welche ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden, erfüllen ausnahmslos die Anforderungen von mindestens 65 Prozent des GEGs.

Ist der Betrieb von Holzheizungen wie z.B. durch die Verwendung von Pellets laut Gesetzestext möglich?

Ein Betrieb von Holzheizungen wie z.B. durch die Verwendung von Pellets ist laut Gesetzestext ebenfalls möglich.

Wie berücksichtigt das GEG das Vermieter-Mieter-Verhältnis?

Im Gesetzestext der Bundesregierung ist des Weiteren eine genaue Berücksichtigung des Vermieter-Mieter-Verhältnisses fest verankert. Diese Verankerung geschah erst auf Forderung des Bundesrates. Vermieter können die Miete um eine jährliche Modernisierungsumlage in Höhe von 10 Prozent der Kosten erhöhen, die sie aufgewandt haben, um den Anforderungen des GEG nach mehr Klimaschutz genüge zu tun. Allerdings muss der Vermieter erhaltene Fördermittel von den Kosten der Modernisierungsmaßnahmen abziehen. Wenn keine Fördermittel in Anspruch genommen wurden, darf die Umlage nur 8 Prozent betragen.

Was sind die Ausnahmeregeln in der Härtefallklausel des GEG? 

Die Ausnahmeregeln wurden in einer Härtefallklausel verankert, welche vorsieht, dass es Einzelfallprüfungen im Rahmen von behördlichen Verfahren geben wird.

Wenn Sie über eine neue Heizung nachdenken, sieht das GEG eine verpflichtende Beratung durch Energieberater vor. Diese Beratung ist eine verpflichtende Anforderung, um auf die wirtschaftlichen Risiken, durch höhere CO2-Abgaben aufmerksam zu machen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vom Bundesrat beschlossen. Der Bundesrat hat am Freitag, den 29. September 2023, das Heizungsgesetz gebilligt.

Stand: 09.10.2023