Klimapaket – Kein Aus für die Ölheizung ab 2026!

Ende September 2019 stellte die Bundesregierung das Klimaschutzpaket vor. Die darin enthaltenen Maßnahmen wurden in den Medien vielfach aufgegriffen und führten zu Unsicherheit unter Ölheizungsbesitzern. Anders als oftmals berichtet, sind Ölheizungen ab 2026 nicht generell verboten.

Kein Verbot für die Ölheizung - entscheidend sind die Details

Allgemeine Aussagen über das Verbot von Ölheizungen ab 2026 sind in der Regel wenig hilfreich für die rund 20 Millionen Menschen in Deutschland, deren Wärmeversorgung mit Heizöl sichergestellt wird. Fest steht, Ölheizungen haben sich bewährt und die Technologie hat sich kontinuierlich weiterentwickelt. Moderne Brennwertgeräte erreichen Spitzenwerte beim Wirkungsgrad, Hybridsysteme integrieren regenerative Technik wie zum Beispiel Solarthermie oder Photovoltaik. Hierin liegen hinsichtlich des Klimapakets die wesentlichen Details.

Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?

Heizölheizungen im Bestand können weiter betrieben werden – und zwar auch über das Jahr 2026 hinaus. Für Modernisierungen bis Ende 2025 ändert sich nichts an den bisherigen Bedingungen. Ein älterer Öl-Kessel kann also einfach durch ein neues Öl-Brennwertgerät getauscht werden, das ohne Einschränkung oder Befristung weiterbetrieben werden kann. Auch nach 2026 ist der Einbau von Ölheizungen im Rahmen einer Modernisierung möglich. Voraussetzung hierfür ist die Integration erneuerbarer Energien. Eine Hybridheizung bindet beispielsweise Solarthermie zur Warmwasserbereitung ein, aber auch Photovoltaikanlagen können integriert werden.

Für den Betrieb von Ölheizungen nach 2026 gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot

Eine flächendeckende Wärmeversorgung, die ausschließlich aus erneuerbarer Energie gespeist wird, ist in naher Zukunft nicht umsetzbar. So sind Wärmepumpen oder Pellet-Heizungen nicht für jede Situation ausgelegt. Im Klimapaket der Bundesregierung ist deshalb das Wirtschaftlichkeitsgebot festgeschrieben. Gibt es keine ökonomisch sinnvolle Alternative zum Öl-Hybridsystem, kann eine Ölheizung in Kombination mit Erneuerbaren sowohl im Rahmen der Modernisierung, als auch im Neubau noch nach 2026 eingebaut werden. Besondere Ausnahmen greifen auch, wenn kein Fernwärme- oder Gasanschluss vorhanden ist.

Welche Regelung legt das Klimapaket für Modernisierungen fest?

Die Modernisierungspflicht greift nur, wenn kein Niedrigtemperatur- oder Brennwertkessel installiert und die Heizung mehr als 30 Jahre in Betrieb ist. Sie gilt darüber hinaus ausschließlich für Ein- oder Zweifamilienhäuser, bei denen der Eigentümer nach dem 1. Februar 2002 gewechselt hat. Wer nach diesem Stichtag eine Immobilie mit einer Ölheizung vom Baujahr 1990 oder früher erworben oder geerbt hat, hat ab dem Zeitpunkt des Erwerbs zwei Jahre Zeit, um eine Modernisierung durchzuführen.

Um Energie und CO2-Emissionen einzusparen, empfiehlt es sich, alte Heizungen rechtzeitig mit Öl-Brennwert oder Öl-Hybridtechnik zu modernisieren. So ist man beim Klimapaket auf der sicheren Seite.

Gerade im Hinblick auf die ab 2021 greifende CO2-Bepreisung ergibt sich ein hohes Einsparpotenzial. Zum einen, da durch die Installation einer Öl-Hybridheizung im Vergleich zu einer herkömmlichen Ölheizung bis zu 40% weniger Heizöl verbraucht wird - und somit die Energiekosten niedriger liegen. Zum anderen, da die Abgabe auf CO2 durch die Einsparung insgesamt niedriger ausfällt. Zudem wird derzeit intensiv an alternativen Brennstoffen geforscht, die künftig den Betrieb der Ölheizung brennstoffseitig klimaneutral stellen können. Im Rahmen von Klimaschutzprojekten funktioniert das sogar schon jetzt. Die Technologieoffenheit ist also ein entscheidender Punkt bei der Energiewende.

Fördermittel für die Installation einer neuen Öl-Hybridheizung bleiben bestehen

Für den Einbau neuer Hybridsysteme stehen weiterhin staatliche Fördergelder bereit. Die Investitionskosten für den Einbau der regenerativen Komponenten werden mit bis zu 30 Prozent bezuschusst. Davon ausgenommen sind nichtstaatliche Förderaktionen, beispielsweise von Heizgeräteherstellen. Die Förderbedingungen sollten deshalb genau beachtet werden.

Unabhängig davon sind wir bei TotalEnergies natürlich weiterhin für Sie als zuverlässiger Heizöllieferant da. Bei Rückfragen erreichen Sie uns gebührenfrei unter 0800 – 11 34 110 oder alternativ unter der Ihnen bekannten Festnetznummer Ihres TotalEnergies Kundenzentrums.

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